Aller Anfang ist schwer...
Bei Ihnen steht eine Wohnungsentrümpelung oder eine Haushaltsauflösung an? Dann sind Sie vielleicht überwältigt von der schier unlösbaren Aufgabe und fragen sich verzweifelt: "Wo soll ich denn bloß anfangen?!"
Das Chaos zu lichten, ist tatsächlich nicht immer einfach. Deshalb möchten wir Ihnen hier ein paar Tipps geben, wie Sie selbst schon einmal Vorarbeit leisten können. So profitieren Sie schon vorab von unserer jahrelangen Erfahrung!
Wenn Sie aber gerne direkt ein professionelles Unternehmen einschalten möchten,
freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter 0641 96985-0.
Hausrat verkaufen oder verschenken
Fragen Sie im Bekanntenkreis und in der Familie nach und verschenken Sie so viel Hausrat wie möglich. Möbel, Geschirr, der Inhalt der Speisekammer und vieles mehr findet damit weitere Verwendung.
Unser Tipp: Hochwertigere Dinge kann man über die gängigen Onlineplattformen zum Verkauf anbieten. Damit sparen Sie bares Geld bei den Entsorgungskosten und Sie tun noch etwas für die Umwelt.
Getrenntsammlung
In einem Haushalt fallen die unterschiedlichsten Abfallarten an. Unsere aktuelle Abfallgesetzgebung verpflichtet jeden Abfallerzeuger zur getrennten Erfassung aller Abfallfraktionen. Dies hat vor allem ökologische Gründe.
Die Getrenntsammlung hat aber auch finanzielle Vorteile. Der Rest- oder Sperrmüll ist die teuerste Art, Abfälle zu entsorgen.
Wenn Ihnen also jemand einen „Mischmüllcontainer“ für Ihre Entrümpelung empfiehlt, sind Sie schlecht beraten!
Kleidung verwerten
Gebrauchte Kleidung kann man bei gemeinnützigen Einrichtungen abgeben. Diese Einrichtungen werden z. B. von den Kirchen oder dem Roten Kreuz in vielen Städten und Gemeinden betrieben.
Die Kleidung wird dann z. B. über Gebrauchtwarenkaufhäuser oder Second-Hand-Läden an bedürftige Menschen weitergegeben.
Eine weitere Möglichkeit sind Altkleidercontainer, die man in jeder Kommune findet.
Schadstoffe entsorgen
In vielen Haushalten finden sich gefährliche Abfälle, die auch Sonderabfälle oder Schadstoffe genannt werden. Dazu zählen Reiniger, Lacke, Farben, Lösemittel, Öle, Dünger und ähnliche Stoffe. Alle diese Abfälle dürfen nicht mit dem „normalen“ Müll entsorgt werden. Aufgrund ihrer schädlichen Eigenschaften hat der Gesetzgeber einen gesonderten Entsorgungsweg vorgeschrieben.
Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, schädigt die Umwelt und läuft Gefahr, wegen illegaler Abfallentsorgung belangt zu werden.
Unser Tipp: Für Privathaushalte bieten die meisten Kommunen oder Städte eine kostenlose Entsorgung von gefährlichen Abfällen an. Dies ist eine kostengünstige Alternative, für die sich viele unserer Kunden entscheiden.
Achtung! Schadstoffe gehören auf keinen Fall in einen Sperrmüllcontainer. Dies kann dazu führen, dass der gesamte Containerinhalt verunreinigt wird. Die Entsorgung wird dann richtig teuer.
Dispersionsfarben entsorgen
Raumfarben sind aufgrund ihrer flüssigen Konsistenz wie Schadstoffe zu behandeln. Man möchte damit vermeiden, dass Abfallbehandlungsanlagen, Müllfahrzeuge, Straßen und Wege (beim Umladen) durch auslaufende Farbreste verunreinigt oder beschädigt werden.
Unser Tipp: Entfernen Sie den Deckel auf den Eimern und lassen Sie die Farben an einem warmen und vor Regen geschützten Ort austrocknen.
Dann kann der trockene Farbrest einfach mit dem „normalen“ Restmüll und die Eimer über den gelben Sack entsorgt werden.
Elektroschrott entsorgen
Alle Geräte, die einen Stecker oder einen Akku oder eine Batterie haben, gehören in den Elektroschrott. Da sie in vielen Fällen schadstoffhaltige oder wertvolle und seltene Rohstoffe enthalten, werden Elektro-Altgeräte wiederverwertet. Die Entsorgung über den Restmüll ist daher verboten.
Unser Tipp: Geben Sie Ihren Elektroschrott an einer dafür vorgesehenen Annahmestelle ab. Oftmals sind das kommunale Wertstoffhöfe oder auch der Elektrohandel.
Asbestzementprodukte entsorgen
Asbest ist eine hochgradig krebserregende Faser, die in der Vergangenheit in vielen Produkten verarbeitet wurde. Eine Gruppe davon sind sogenannte Asbestzementprodukte. Dazu gehören neben den bekannten Eternitplatten z. B. auch Blumenkästen und Fensterbänke.
Abfälle aus Asbestzement müssen in besonderer Weise verpackt und entsorgt werden.
Dies ist entgegen landläufiger Meinung nicht besonders teuer, aber das Handhaben und Transportieren von Asbestzementprodukten bedarf einer fachlichen Qualifikation und einer behördlichen Genehmigung. Es gilt eine sogenanntes Weiterverwendungsverbot.
Unser Tipp: Die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen gehört in die Hände eines Profis. Haben Sie die Vermutung, dass bei Ihrer Hausentrümpelung solche Abfälle anfallen, rufen Sie uns an!
Mineralwolle, Steinwolle und Glaswolle entsorgen
Alte Künstliche Mineralfasern (KMF) haben ähnlich schädliche Eigenschaften wie Asbest. Die Fasern sind lungengängig und dadurch krebserregend. KMF sind daher als gefährlicher Abfall eingestuft.
Sowohl für das Handling als auch für Verpackung und Transport gelten gesonderte Vorschriften. Sie müssen zwingend getrennt erfasst und entsorgt werden.
Unsere Mitarbeiter arbeiten mit einer speziellen Schutzausrüstung und verpacken die Abfälle in spezielle Kunststoffsäcke, die entsprechend gekennzeichnet sind.
KMF findet man im Übrigen nicht nur als lose Dämmwolle. Sie werden auch in festen Dämmplatten oder in Deckenplatten verarbeitet und sind nicht immer direkt als KMF zu erkennen. Seit Mitte der 1990er Jahre wurden die KMF-Fasern in ihrer Struktur verändert und sind somit nicht mehr schädlich.
Unser Tipp: Leider lässt sich das Herstellungsdatum von KMF-Produkten in vielen Fällen nicht mehr nachvollziehen. Daher gehen Sie im Zweifel immer von gesundheitsschädlichen Fasern aus.
Nachtspeicheröfen entsorgen
Nach der Entrümpelung von alten Häusern steht oft auch eine Sanierung des Objektes an. In manchen Fällen wird das Haus noch mit alten Nachtspeicheröfen beheizt. Diese Heizungen können, abhängig von Hersteller und Baujahr, asbestbelastet sein. Die gefährliche Faser ist in den unterschiedlichsten Bauteilen eingesetzt worden.
Da die Öfen teilweise mehrere Hundert Kilo wiegen, sind sie nur von Fachleuten oder in demontiertem Zustand zu bewegen.
Daher: Wenn nicht eindeutig feststeht, dass Ihre Nachtspeicheröfen asbestfrei sind, lassen Sie die Finger davon! Sie riskieren im schlechtesten Fall, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit krebserregenden Asbestfasern kontaminiert wird.
Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Nachtspeicheröfen asbestfrei sind und beauftragen Sie eine Fachfirma mit Demontage und Entsorgung. Informationen dazu findet man im Internet. Wir unterstützen Sie aber auch gerne und vermitteln Ihnen einen Fachbetrieb.
Weitere Tipps finden Sie in unserem Merkblatt „Haftungsrisiken für Auftraggeber“.