Abfallbeauftragter

Die grundlegend novellierte Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) ist am 1. Juni 2017 in Kraft getreten. Damit fallen viele Betriebe, die bisher keinen Abfallbeauftragten bestellt haben, in die Pflicht zur Bestellung eines solchen. Gerne übernehmen wir in Ihrem Unternehmen die Funktion des "Externen Abfallbeauftragten" gemäß § 54 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Sie gewinnen Rechtssicherheit, entlasten Ihre Mitarbeiter und haben ständigen Zugang zu abfallwirtschaftlichen Entwicklungen.
Zu unseren Aufgaben als Abfallbeauftragter gehören zum Beispiel:
- Überwachung der Abfälle, Entsorgungswege, Rechtsvorschriften
- Vorschläge zur Mängelbeseitigung
- Information und Schulung der Mitarbeiter
- Beratung der verantwortlichen Personen und der Geschäftsleitung
- Jahresbericht an die Geschäftsleitung
- Teilnahme an Ausschusssitzungen